Das American Museum of Natural History in New York

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Moderator: Sönke

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Tapir
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Beitrag von Tapir » Montag 18. Juli 2011, 22:04

Gleiche Regelungen gelten für die beiden Bundesländer mit der höchsten Fundquote an Untertoarc-Landsauriern.... ;)
Glück auf!

Johannes Kalbe

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Anarcestes
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Beitrag von Anarcestes » Dienstag 19. Juli 2011, 17:16

In Bundesländern mit dem Schatzregal, inzwischen alle außer Bayern und NRW, wird das aber schwierig.

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Tapir
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Beitrag von Tapir » Dienstag 19. Juli 2011, 17:22

Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)

§ 13 DSchG M-V(Gesetz) - Landesrecht Mecklenburg-VorpommernSchatzregal

Bewegliche Denkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten im Sinne des § 16 entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

§ 2 DSchG M-V(Gesetz) - Landesrecht Mecklenburg-VorpommernBegriffsbestimmungen

(1) Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

(2) Baudenkmale sind Denkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Historische Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmale zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.

(3) Denkmalbereiche sind Gruppen baulicher Anlagen, die aus den in Absatz 1 genannten Gründen erhaltenswert sind, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen, Produktionsstätten und Einzelbauten sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend sind. Mit dem Denkmalbereich wird das äußere Erscheinungsbild geschützt.

(4) Bewegliche Denkmale sind alle nicht ortsfesten Denkmale.

(5) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch

Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden,

Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmale hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.
Fossilien zählen in MV nicht als "Denkmale" ;) (In Berlin und Hamburg (und S.-H.? ) meines Wissens auch nicht)
Glück auf!

Johannes Kalbe

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Dieterich
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Beitrag von Dieterich » Dienstag 19. Juli 2011, 17:39

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen
Tapir hat geschrieben:
Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden,
Das kann so oder so ausgelegt werden

Aber können wir wieder zum AMNH zurückkommen :D

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Beitrag von Sönke » Dienstag 19. Juli 2011, 18:36

Ein T-Rex-Schädel (oder etwas anderes in dieser Größenordnung) würde nach dieser Gesetzgebung auch in M-V mit Sicherheit ganz schnell als bewegliches Bodendenkmal in die Denkmalliste eingetragen, wenn das nötig wäre, um das Stück mittelfristig zu Landeseigentum zu machen...

Wenn das bislang noch nicht praktiziert wurde, liegt es nur am fehlenden Fund und/oder der fehlenden Notwendigkeit auf diese Weise an diesen zu gelangen.

Warum in unserem Bundesstaat für die überall gleichermaßen schutzwürdigen Zeugnisse der Erd- sowie der Ur- und Frühgeschichte jedes Land seine eigenen Regeln hat, wäre ein eigenes Thema.

Viele Grüße
Sönke

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Beitrag von schdeidel » Dienstag 13. März 2012, 16:50

Mal wieder zurück zum Thema ;)


meine Frau und ich konnten nun letzten Samstag ebenfalls das laut Reiseführer größte Naturkundemuseum der Welt besuchen. Bei der Größe der Ausstellungsfläche haben wir uns aber ebenfalls nur auf die Dinos und Wirbeltierfossilien konzentriert.

Positiv:
Die Ausstellung ist sehr übersichtlich aufgeteilt und - wie wir aus den verschiedenen Videovorführungen erfahren haben - ausgerichtet entsprechend des Stammbaum-Diagramms. Die Präsentation der Dinos in der Eingangshalle ist wunderbar dynamisch und mitreißend konstruiert und die Triceratops und T-Rex-Funde sind, wie schon beschrieben, einzigartig in ihrer Fülle. Persönlich hat mir gefallen, wie häufig doch heimische Funde (vor allen Dingen Solnhofener Plattenkalke und Holzmaden) zu sehen waren. Das unterstreicht wiedermal die weltweite Bedeutung deutscher Fundstellen.

Weniger schön:
Für ein Museum diesen Ranges ist die Ausstellung erstaunlich unmodern und passiv. In Sachen Interaktivität und Begreiflichmachung des "Lebens in der Urzeit" habe ich in Berlin und London wesentlich besseres gesehen. Mir persönlich fehlte auch die Einordung der Großfunde in den jeweiligen Lebensraum: die sehenswerten und populären Stücke sind ausschließlich hinsichtlich ihrer Position im Wirbeltierstammbaum angeordnet, Fundstücke begleitender Fauna sind eher nicht vorhanden - oder ich hab sie in der Eile nicht gesehen. Besonders ärgerlich war dies hinsichtlich der von mir geschätzten marinen Fossilien, bis auf 2 Schaukästen im Bereich "Ocean Life" konnte ich weder die eigentlich obligatorischen Ammoniten noch Trilobiten irgendwo entdecken.

Fazit:
auf jeden Fall eine (zeitintensiven) Besuch wert, aber andere "große" Naturkundemuseen müssen sich gegenüber dem AMoNH nicht verstecken.
"Wenn wir immer nur das tun, was wir schon können, werden wir immer nur die bleiben, die wir schon sind." unbkn.
"Es ist nur unmöglich, wenn wir darüber nachdenken!" Der Piratenkapitän
"Wir beurteilen uns selbst nach unserer inneren Einstellung, aber andere nach ihren Taten!" unbkn.
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"You should always keep your mind open, but not so open, that your brain fall out!" Carl Sagan

Maischterle
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Beitrag von Maischterle » Sonntag 1. April 2012, 11:04

Dieterich hat geschrieben:Hi Volker,
Danke für die Info. Nach heutiger Meinung können sich die Sauropoden nicht auf die Hinterbeine stellen.Daher meine Frage. Die haben nämlich auch einen Plateosaurus aus Trossingen. Der wurde von ihnen selber gefunden.
Die Iguanodons haben sich wahrscheinlich beim langsamen Gang quadruped fortbewegt. auch die Hadrosaurier und Psittacosaurus bei der Flucht aber bipede geflohen.
Zwei kleine Korrekturen kann ich mir hier nicht verkneifen:

Zu den Sauropoden: http://www.sciencedaily.com/releases/20 ... 083150.htm oder auch die neu entdeckte Gattung Aardonyx aus Südafrika http://en.m.wikipedia.org/wiki/Aardonyx Vermutlich waren auch mindestens noch noch die Melanorosauriden und Vulcanodontiden fakultativ biped.

Ganz so einfach ist das also nicht :wink:

Und den New Yorker Plateosaurus hat Prof. Friedrich von Huene aus Tübingen ausgegraben, gefunden haben die Amerikaner in Trossingen gar nichts, die haben den guten alten Baron damals in den zwanzigern allerdings mit Kohle unterstützt (war ein Handschlagabkommen mit William Diller Matthew, so lief das damals unter echten Gentlemen) und dafür die Hälfte der Funde bekommen, unter anderem den bis heute besten Schädel eines Plateosaurus von dort.

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